Andere Prüfungen

Die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen führt neben den Zweisprachigkeits- und Ladinischprüfungen auch die folgenden Sprachprüfungen im Auftrag aus:

Sprachprüfung für den Erhalt des Landesfamiliengeldes und des Landeskindergeldes für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU Ländern

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