Sprachprüfung für den Erhalt des Landesfamiliengeldes und des Landeskindergeldes für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU Ländern
Die Koordinierungsstelle für Integration organisiert in unserem Sitz in Bozen, in der Garibaldi-Straße 14, eine mündliche Prüfung in deutscher oder italienischer Sprache Niveau A2, welche für den Nachweis der Sprachkenntnisse, der für den Erhalt des Landesfamiliengeldes, des Landesfamiliengeldes plus und des Landeskindergeldes für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU Ländern erforderlich ist, anerkannt wird.
ACHTUNG: Die Prüfung führt NICHT zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises A2.
Weitere Informationen und Anmeldung:
Koordinierungsstelle für Integration
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Letzte Aktualisierung: 02/10/2025