Differenzierte Prüfung
Das Bestehen der differenzierten Prüfung ermöglicht den in Artikel 2 des Landesgesetzes vom 14. Juli 2015, Nr. 7, genannten Kandidatinnen und Kandidaten sowie den im Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104, genannten Personen die Aufnahme in den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 11 Absatz 2bis des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6, in geltender Fassung.
ACHTUNG: Die differenzierte Prüfung führt NICHT zum Erwerb des Zweisprachigkeits- oder Ladinischnachweises. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine eigene Bescheinigung über die erworbenen Sprachkompetenzen.
Die Handhabung des Prüfungsablaufs erfolgt unter Berücksichtigung Ihrer Diagnose.
Prüfungssitz: Garibaldi-Straße 14, Bozen, 1. Untergeschoss.
Anmeldung: Benutzen Sie das dafür vorgesehene Formular und senden Sie es per E-Mail an zdp@provinz.bz.it zusammen mit den ärztlichen Unterlagen (Funktionsdiagnose oder klinischer Befund) und der Kopie Ihrer Identitätskarte.
ACHTUNG: Wenn Sie die Zweisprachigkeitsprüfung oder die einsprachige Prüfung oder die Ladinischprüfung ablegen möchten und Unterstützungsmaßnahmen brauchen, rufen Sie die folgende Webseite auf: Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter zdp@provinz.bz.it oder Tel. 0471 414100.
Formulare:
Informationen für die Kandidatin oder den Kandidaten sowie für die Begleitperson
- Bei der Anmeldung zur Prüfung haben Sie die Möglichkeit, den Namen einer Person anzugeben, die Sie zur Prüfung begleiten kann.
- In der Prüfungseinladung, die Sie erhalten, ist eine Uhrzeit angegeben. Erscheinen Sie pünktlich zur angegebenen Zeit im Sitz unserer Dienststelle. Sie werden von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Dienststelle empfangen. Sie können entscheiden, in welcher Sprache die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sich mit Ihnen unterhalten soll (deutsch oder italienisch).
- Erinnern Sie sich daran, einen gültigen Personalausweis mitzubringen. Unsere Mitarbeiterin oder unser Mitarbeiter wird Sie bitten, dass Sie ihr oder ihm den Ausweis zeigen, bevor Sie in den Prüfungsraum eintreten.
- Wenn Sie zusammen mit der angegebenen Begleitperson erscheinen, wird sich die Prüfungskommission noch vor dem eigentlichen Prüfungsgespräch zunächst kurz mit Ihrer Begleitperson unterhalten, um ein paar Informationen auszutauschen. Sie können währenddessen im Warteraum warten.
- Nach diesem kurzen Informationsaustausch wird die Sekretärin oder der Sekretär Sie und Ihre Begleitperson einladen, in den Prüfungsraum einzutreten und gegenüber der drei Kommissionsmitglieder Platz zu nehmen.
- Wenn Sie einverstanden sind, kann Ihre Begleitperson während des ganzen Prüfungsgesprächs unmittelbar neben Ihnen sitzen.
- Als erstes dürfen Sie einen Umschlag wählen. Im Umschlag enthalten ist das Thema, um welches sich das Prüfungsgespräch drehen wird.
- Zu Beginn des Prüfungsgespräch werden Sie gebeten, sich kurz vorzustellen, und zwar in der Sprache Ihrer Wahl. Sie können von sich erzählen, was Sie möchten. Auch diese Vorstellung wird von den Prüfungsmitgliedern bewertet, dient aber hauptsächlich dazu, das Eis zu brechen und eine angenehme Gesprächsatmosphäre zu schaffen.
Wenn Sie die differenzierte Ladinischprüfung ablegen, ist das Prüfungsgespräch in ladinischer Sprache und beginnt mit der Vorstellung. - Sobald die Vorstellung beendet ist, werden die Kommissionsmitglieder Ihnen einige Fragen sowohl in Deutsch als auch in Italienisch stellen. Sie können Ihnen auch Bilder zeigen und Fragen zu diesen Bildern stellen.
Sollten Sie die differenzierte Ladinischprüfung ablegen, erfolgt das gesamte Prüfungsgespräch in ladinischer Sprache (im von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Idiom). - Nach dem Prüfungsgespräch werden die Prüferinnen und Prüfer Sie bitten, im Wartesaal einige Minuten zu warten, während sie das Prüfungsergebnis diskutieren.
- Danach werden Sie wieder in den Prüfungsraum gerufen: Das Prüfungsergebnis wird bekannt gegeben. Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die „Bescheinigung über die erworbenen Sprachkompetenzen“ via E-Mail.
- Vor Beginn des eigentlichen Prüfungsgesprächs wird es zwischen Ihnen als Begleitperson und der Prüfungskommission einen kurzen Informationsaustausch geben.
- Für die Kandidatin / den Kandidaten ist die moralische Stütze Ihrer Begleitperson besonders wertvoll. Deshalb können Sie, wenn sie oder er einverstanden ist, während des gesamten Prüfungsgesprächs in unmittelbarer Nähe und Sichtweite der Kandidatin / des Kandidaten sitzen.
- Bitte greifen Sie jedoch nicht aktiv in das Prüfungsgespräch ein, indem Sie Fragen stellen und/oder umformulieren oder anstelle der Kandidatin / des Kandidaten Fragen beantworten.
Gesetzgebung:
- Artikel 11 von den "Kriterien zur Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, der deutschen und der ladinischen Sprache", gemäß Beschluss der Landesregierung vom 7. März 2023, Nr. 183
- Landesgesetz vom 19. Mai 2015, Nr. 6, Artikel 11, Absatz 2bis
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7, Artikel 2
- Gesetz 5. Februar 1992, Nr. 104
Letzte Aktualisierung: 02/10/2025
![[external Link]: Zweisprachigkeitsprüfung in leichter Sprache](https://assets-eu-01.kc-usercontent.com:443/32f7068a-9550-0130-1c48-e47074021d73/fd9f833a-5b6b-4414-9359-02fb32abc629/banner-leichte-sprache-de.jpg?w=568&h=150&fit=crop&fm=webp&lossless=0&q=75)