Gesetzgebung
Die gesetzlichen Bestimmungen der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen gehen aus dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 26.07.1976, Nr. 752 und den entsprechenden, im Amtsblatt veröffentlichten Kriterien zur Abwicklung der Prüfungen hervor.
D.P.R. vom 26.07.1976, Nr. 752
Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst
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Dekret des Regierungskommissärs für die Provinz Bozen vom 14. Dezember 2023, Nr. 49311
Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache für die Jahre 2024-2028 und Festlegung der Kriterien für die Bewertung und Feststellung der Kenntnis der beiden Sprachen, Italienisch und Deutsch, im Sinne von Art. 3 des D.P.R. Nr. 752 vom 26 Juli 1976 i. g. F.
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Dekret des Regierungskommissärs für die Provinz Bozen vom 8. Mai 2024, Nr. 19052
Ernennung zusätzlicher Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache für die Jahre 2024-2028, im Sinne von Art. 3 des D.P.R. Nr. 752 vom 26. Juli 1976 i. g. F.
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Beschluss der Landesregierung vom 07.03.2023, Nr. 183
Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen: Kriterien zur Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, der deutschen und der ladinischen Sprache
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Beschluss vom 1. April 2014, Nr. 361
Gleichstellung von Studientiteln mit dem Zweisprachigkeitsnachweis
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Beschluss der Landesregierung Nr. 394 vom 10.06.2025
Vergütungen für die Mitglieder der Prüfungskommissionen der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen
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Einvernehmen Regierungskommissär für die Provinz Bozen und Landeshauptmann der Autonomen Provinz Bozen vom 28. November 2024, Nr. 50814
Einvernehmen über die Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der ladinischen Sprache für die Jahre 2025-2029 und Festlegung der Kriterien für die Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, deutschen und ladinischen Sprache, im Sinne von Art. 3 des D.P.R. Nr. 752 vom 26 Juli 1976 i. g. F.
DownloadLetzte Aktualisierung: 26/11/2025