Anerkennungen NUR für das Niveau C1

Als Alternative zur Zweisprachigkeitsprüfung C1 und den Sprachzertifikaten können auf C1-Niveau auch folgende Kombinationen geltend gemacht werden: 

  • Matura in einer Sprache und universitärer Studientitel der ersten oder zweiten Ebene in der anderen Sprache; 
  • universitärer Studientitel der ersten oder zweiten Ebene in einer Sprache und höherer Studientitel in der anderen Sprache; 
  • universitärer Studientitel in einer Sprache und C1-Sprachzertifikat in der anderen Sprache; 
  • universitärer Studientitel in einer Sprache und einsprachige Prüfung C1 in der anderen Sprache. 

Voraussetzung hierfür ist, dass das Studium zu min. 80% in der angefragten Sprache absolviert worden ist

NICHT anerkannt werden folgende Studien, weil diese nicht vorwiegend in einer der beiden Sprachen (Deutsch oder Italienisch) abgehalten werden: 

  • das dreisprachige Studium an der Uni Bozen; 
  • das zweisprachige Studium an der Landesfachhochschule „Claudiana“; 
  • das zweisprachige integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. 

Informationen über das Ansuchen um Anerkennung von Studientiteln

Jeder, der im Besitz einer der oben genannten Studientitelkombinationen oder eines universitären Studientitels ist, kann um Anerkennung ansuchen und gegebenenfalls entweder den Zweisprachigkeitsnachweis C1 ohne weitere Prüfungen erwerben oder die einsprachige Prüfung C1 in der anderen Sprache ablegen. 

Das Ansuchen um Anerkennung von Studientiteln ist jederzeit online über SPID oder CIE möglich. Klicken Sie auf „online-Anmeldung“, wählen Sie dann das Niveau C1 aus und gegebenenfalls entweder „Einsprachige Prüfung nach Anerkennung eines universitären Studientitels“ oder „Anerkennung von Studientiteln“ oder „Anerkennung eines Sprachzertifikates und eines universitären Studientitels“ aus. Sie müssen sowohl Ihre beiden Studientitel als auch Ihren Studienplan hochladen, aus welchem Ihre Prüfungssprachen hervorgehen

Melden Sie sich online an mittels SPID oder Elektronischer Identitätskarte
Online-Anmeldung Schritt für Schritt 

Sobald Ihr Ansuchen überprüft und angenommen wird, erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail und / oder -SMS, die Sie einlädt, mittels SPID in Ihren persönlichen Bereich myCIVIS einzusteigen, um auf Ihren Zweisprachigkeitsnachweis in digitalem Format zuzugreifen. Sie müssen nicht mehr in unsere Dienststelle kommen, um einen Nachweis in Papierformat abzuholen, denn der digitale Nachweis ist Ihr Original. Der Zweisprachigkeitsnachweis hat unbegrenzte Gültigkeit

Auch das Dokument mit der Auflistung aller bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Zweisprachigkeitsnachweise können Sie im persönlichen Bereich von myCIVIS herunterladen. Hier finden Sie das PDF mit der entsprechenden Anleitung für den Download.

Das Ansuchen um Anerkennung von Studientiteln erfolgt über SPID oder CIE (Elektronische Identitätskarte). Nachdem Sie sich eingeloggt haben, laden Sie die erforderlichen Dokumente im PDF-Format hoch.

Ein Studientitel kann nur dann für den Zweisprachigkeitsnachweis anerkannt werden, wenn das Studium zu min. 80% in der angefragten Sprache absolviert worden ist., siehe Beschluss Nr. 361 vom 1. April 2014.

Das ist in Form einer Eigenerklärung möglich, indem Sie händisch die Prüfungssprache der einzelnen Prüfungen ergänzen und das Dokument unterschreiben.

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal ein Monat. In Dringlichkeitsfällen wenden Sie sich bitte an die Person, die Ihren Antrag bearbeitet.

Nein, das ist nicht möglich. Die Studientitelkombinationen werden von Art. 3, Absatz 9/quater und Absatz 9/sexies des DPR 152/1976 geregelt.

Das ist nur für das Niveau C1 vorgesehen. Wenn Sie für eine der beiden Sprachen ein Sprachzertifikat C1 besitzen und über einen Studientitel in der anderen Sprache verfügen, können Sie um Anerkennung ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Studium zu min. 80% in der angefragten Sprache absolviert worden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.