Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen

Haben Sie eine Beeinträchtigung oder Lernstörung?

Die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen stellt verschiedene Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung, um es den Kandidatinnen und Kandidaten mit Beeinträchtigung zu ermöglichen, die Prüfung unter individuellen Prüfungsbedingungen abzulegen. Sie können um solche Maßnahmen ansuchen, wenn Sie an spezifischen Lernstörungen, einer Störung der Sprachentwicklung, einer Hörbeeinträchtigung, einer Sehbeeinträchtigung oder an einer motorischen Beeinträchtigung leiden.

Wie können Sie ansuchen?

Füllen Sie den folgenden Vordruck aus und senden Sie ihn zusammen mit Ihren ärztlichen Unterlagen und einem gültigen Ausweis an zdp@provinz.bz.it. Anhand des Vordruckes können Sie jene Maßnahmen auswählen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

ACHTUNG: Das Ansuchen um Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen muss spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungsdatum eingereicht werden.

Sie können auch vorher schon mit uns in Kontakt treten, um eventuelle Zweifel aus dem Weg zu räumen und zusätzliche Informationen zu den für Sie passenden Unterstützungsmaßnahmen zu erhalten.

E-Mail: zdp@provinz.bz.it
Tel. 0471 414100

Erfahren Sie mehr über die möglichen Kompensationsmaßnahmen

  • Sie können mit einer Begleitperson zur Prüfung kommen, die dann während der gesamten Prüfung, sofern Sie die Prüfung in einem separaten Raum ablegen, anwesend sein kann. Der Name der Begleitperson muss bereits auf dem Vordruck angegeben werden. Es kann dies ein Elternteil, ein Integrationslehrer oder eine andere Person Ihrer Wahl sein.
  • Sie haben die Möglichkeit, den Hörverständnistext in schriftlicher Form zu erhalten.
  • Sie können die Prüfung in einem separaten Raum ablegen.
  • Sie können Ihre Prüfungsarbeit in einem separaten Raum an einem Computer schreiben, auf dem allerdings die Rechtschreibprüfung ausgeschaltet ist.
  • Wenn es für Sie hilfreich ist, können Sie zusätzliche Zeit beantragen (max. 30 Minuten).
  • Sie können die schriftliche Textproduktion in mündlicher Form ablegen. Das bedeutet, dass Sie keine schriftlichen Texte abgeben, sondern mündlich auf die Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung eingehen. Sie haben die Möglichkeit, sich Notizen zu machen und diese zu verwenden (gemäß DPMR vom 9. November 2021 nur im Falle von schwerwiegender und nachgewiesener Dysgrafie oder Dysorthografie).
  • Sie können den mündlichen Teil noch am Vormittag ablegen, sodass Sie die Prüfung noch vor 12:30 Uhr beenden.
  • Sollten Sie weitere Maßnahmen benötigen, so ersuchen wir Sie, diese direkt auf dem Vordruck anzugeben, damit die Prüfungskommission diese auch noch berücksichtigen kann.
  • Sie können mit einer Begleitperson zur Prüfung kommen, die dann während der gesamten Prüfung, sofern Sie die Prüfung in einem separaten Raum ablegen, anwesend sein kann. Der Name der Begleitperson muss bereits auf dem Vordruck angegeben werden. Es kann dies ein Elternteil, ein Integrationslehrer oder eine andere Person Ihrer Wahl sein.
  • Sie haben die Möglichkeit, den Hörverständnistext in schriftlicher Form zu erhalten.
  • Sie können die Prüfung in einem separaten Raum ablegen.
  • Sie können Ihre Prüfungsarbeit in einem separaten Raum an einem Computer schreiben, auf dem allerdings die Rechtschreibprüfung ausgeschaltet ist.
  • Wenn es für Sie hilfreich ist, können Sie zusätzliche Zeit beantragen (max. 30 Minuten).
  • Sie können den mündlichen Teil noch am Vormittag ablegen, sodass Sie die Prüfung noch vor 12:30 Uhr beenden.
  • Sollten Sie weitere Maßnahmen benötigen, so ersuchen wir Sie, diese direkt auf dem Vordruck anzugeben, damit die Prüfungskommission diese auch noch berücksichtigen kann.
  • Sie können mit einer Begleitperson zur Prüfung kommen, die dann während der gesamten Prüfung, sofern Sie die Prüfung in einem separaten Raum ablegen, anwesend sein kann. Der Name der Begleitperson muss bereits auf dem Vordruck angegeben werden. Es kann dies ein Elternteil, ein Integrationslehrer oder eine andere Person Ihrer Wahl sein.
  • Sie haben die Möglichkeit, den Hörverständnistext in schriftlicher Form zu erhalten.
  • Sie können die Prüfung in einem separaten Raum ablegen.
  • Wenn es für Sie hilfreich ist, können Sie zusätzliche Zeit beantragen (max. 30 Minuten).
  • Sie können den mündlichen Teil noch am Vormittag ablegen, sodass Sie die Prüfung noch vor 12:30 Uhr beenden.
  • Sollten Sie weitere Maßnahmen benötigen, so ersuchen wir Sie, diese direkt auf dem Vordruck anzugeben, damit die Prüfungskommission diese auch noch berücksichtigen kann.
  • Sie können mit einer Begleitperson zur Prüfung kommen, die dann während der gesamten Prüfung, sofern Sie die Prüfung in einem separaten Raum ablegen, anwesend sein kann. Der Name der Begleitperson muss bereits auf dem Vordruck angegeben werden. Es kann dies ein Elternteil, ein Integrationslehrer oder eine andere Person Ihrer Wahl sein. Bei der schriftlichen Prüfung kann Ihnen Ihre Begleitperson oder auch ein Kommissionsmitglied den Prüfungstext vorlesen und notfalls auch Ihre Antworten auf die Fragen und Ihren Aufsatz unter Diktat niederschreiben. Während der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung kann die Begleitperson Ihnen Ihre Aufgabenstellungen vorlesen und Stichpunkte notieren, die Sie diktieren. Bei der mündlichen Prüfung kann sie sie Ihnen dann vorlesen.
  • Sie können die Prüfung in einem separaten Raum ablegen.
  • Prüfungstexte vergrößert auf 150 % im Format A3 sind verfügbar.
  • Wenn es für Sie hilfreich ist, können Sie zusätzliche Zeit beantragen (max. 30 Minuten).
  • Sie können den mündlichen Teil noch am Vormittag ablegen, sodass Sie die Prüfung noch vor 12:30 Uhr beenden.
  • Sollten Sie weitere Maßnahmen benötigen, so ersuchen wir Sie, diese direkt auf dem Vordruck anzugeben, damit die Prüfungskommission diese auch noch berücksichtigen kann.
  • Sie können mit einer Begleitperson zur Prüfung kommen, die dann während der gesamten Prüfung, sofern Sie die Prüfung in einem separaten Raum ablegen, anwesend sein kann. Bitte geben Sie den Namen der Begleitperson bereits auf dem Vordruck an. Es kann dies ein Elternteil, ein Integrationslehrer oder eine andere Person Ihrer Wahl sein.
  • Sie können die Prüfung in einem separaten Raum ablegen.
  • Sie können Ihre Prüfungsarbeit in einem separaten Raum an einem Computer schreiben, auf dem allerdings die Rechtschreibprüfung ausgeschaltet ist.
  • Wenn es für Sie hilfreich ist, können Sie zusätzliche Zeit beantragen (max. 30 Minuten).
  • Sie können den mündlichen Teil noch am Vormittag ablegen, sodass Sie die Prüfung noch vor 12:30 Uhr beenden.
  • Sollten Sie weitere Maßnahmen benötigen, so ersuchen wir Sie, diese direkt auf dem Vordruck anzugeben, damit die Prüfungskommission diese auch noch berücksichtigen kann.
[external Link]: Zweisprachigkeitsprüfung in leichter Sprache

Letzte Aktualisierung: 02/10/2025