Ab dem 15. Jänner 2024 nehmen die neuen Prüfungskommissionen der Zweisprachigkeitsprüfungen ihre Tätigkeit auf

28.12.2023, 23:00

60 neue Prüferinnen und Prüfer für die Zweisprachigkeitsprüfungen für den Fünfjahreszeitraum 2024-2028 sind vom Regierungskommissariat ernannt worden.

Plakat der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen im Sitz der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen
Plakat der Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen im Sitz der Dienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen

Am Mittwoch, den 20. Dezember 2023 ist das Dekret des Regierungskommissärs vom 14. Dezember 2023, Nr. 49311, bezüglich der Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache für die Jahre 2024-2028 und Festlegung der Kriterien für die Bewertung und Feststellung der Kenntnis der beiden Sprachen, Italienisch und Deutsch, im Amtsblatt veröffentlicht worden: Bollettino Ufficiale del 20 dicembre 2023, n. 51 - Concorsi (regione.taa.it). 

Mit Jahresende 2023 laufen die Beauftragungen der Prüferinnen und Prüfer, die in den Prüfungskommissionen von 2019 bis 2023 tätig waren, aus. Die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache obliegt den Prüfungskommissionen, welche gemäß Dekret des Regierungskommissärs, gestützt auf das mit dem Landeshauptmann getroffene Einvernehmen über die Ernennung, ernannt wurden. 

Es handelt sich um 60 neue Prüferinnen und Prüfer, wovon 30 der italienischen Sprachgruppe und 30 der deutschen Sprachgruppe zugehörig bzw. angegliedert sind. Darüber hinaus wurden 32 Personen als geeignet erklärt. Am Auswahlverfahren haben circa 100 Kandidatinnen und Kandidaten teilgenommen. Sie alle haben sich einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung gestellt, im Rahmen derer die Sprachkenntnisse, die Bewertungskompetenzen, die Kenntnisse des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und die Beherrschung der Soft Skills geprüft wurden.

Die neuen Kommissionen nehmen ihre Tätigkeit offiziell am Montag, den 15. Jänner 2024, auf, weshalb zwischen dem 1. und 15. Jänner 2024 keine Prüfungen stattfinden.